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Unser Schutzkonzept

Das Schutzkonzept zur Prävention von Grenzverletzungen, Übergriffen und sexualisierter Gewalt in unserem Kirchenkreis möchte allen Mitarbeitenden im Kirchenkreis, in den Kirchengemeinden, dem Diakonischen Werk, den Referaten und Dienststellen sowie den angeschlossenen Vereinen ein wichtiges Instrument zum Schutz vor allen Formen von sexualisierter Gewalt und zum Umgang mit dem Thema an die Hand geben.

Die Evangelische Kirche im Rheinland (EKiR) setzt sich gemeinsam mit der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) für einen wirksamen Schutz vor sexualisierter Gewalt ein und wirkt auf Aufklärung und Hilfe zur Unterstützung Betroffener hin.
Die Landessynode der EKiR hat - unabhängig von weitergehenden staatlichen Regelungen - am 15.01.2020 das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beschlossen.

Die Veröffentlichung der EKD-weiten Aufarbeitungsstudie ForuM im Januar 2024 zeigt, dass auch in den Institutionen der evangelischen Kirche und Diakonie in tausenden Fällen, zumeist Männer (99% der Beschuldigten sind Männer), unerkannt und unentdeckt missbrauchen, drohen und ihre Taten vertuschen konnten.
Das darf sich nicht wiederholen. Täter und auch Täterinnen sollen wissen, dass sie heute nicht mehr unentdeckt bleiben. Dafür soll auf allen Ebenen die Aufmerksamkeit geschärft werden.

Wir stehen in der besonderen Verantwortung, aktiv dafür zu sorgen, alle Menschen, die Angebote von Kirche und Diakonie nutzen, insbesondere Kinder, Jugendliche, hilfe- und unterstützungsbedürftige Menschen sowie Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen, vor sexualisierter Gewalt zu schützen.
Gleiches gilt für alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden.
Unser christliches Menschenbild fordert uns dazu auf, aktiv dafür zu sorgen, alle Menschen in ihrer Ganzheitlichkeit zu achten und zu schützen. Als einen wichtigen Baustein zur Prävention zum Schutz vor sexualisierter Gewalt der uns anvertrauten Menschen wurde im Jahr 2021 von einer multiprofessionellen Arbeitsgruppe das gemeinsame Schutzkonzept des Kirchenkreises Jülich vor dem Hintergrund der Ergebnisse einer ersten
Potenzial- und Risikoanalyse aus den zugehörigen Einrichtungen, Gemeinden und Dienststellen entwickelt und im ersten Halbjahr 2024 überarbeitet. Damit haben viele im Kirchenkreis Tätige zur Erstellung des Konzeptes beigetragen. Für die Unterstützung und das Engagement danke ich allen Beteiligten sehr herzlich.

Damit es tatsächlich an den unterschiedlichen Orten keinen Raum für Missbrauch gibt, müssen wir alles daransetzen, eine Kultur der Achtsamkeit zu schaffen. Ein unverzichtbares Element, um eine solche Kultur wirksam zu etablieren, sind gelebte Schutzkonzepte an allen kirchlichen Orten.

Ein Schutzkonzept wird sein Ziel am besten erreichen, wenn es im gemeindlichen und kreiskirchlichen Alltag eine Bedeutung bekommt, ein selbstverständlicher Teil des Mitbedenkens wird, also die Möglichkeit mitgedacht wird, dass es auch im eigenen Kontext zur Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen bis hin zu sexualisierter Gewalt kommen kann.

Das vorliegende aktualisierte Schutzkonzept kann von den Gemeinden und Einrichtungen unter Berücksichtigung der eigenen Potenzial- und Risikoanalyse weitgehend übernommen werden.

Unser Schutzkonzept steht unter dem Leitsatz: 
Wahrnehmen - Handeln - Schützen.

Die ersten Kapitel des Schutzkonzeptes bilden die Grundlage zur Beantwortung der zentralen Fragen, wofür und für wen dieses Konzept gedacht ist. Nach einer skizzierten Darstellung verschiedener Formen von sexualisierter Gewalt beleuchten wir die Besonderheit der Beziehungen in Kirche und Diakonie.

Ein zentrales Kapitel beinhaltet das Thema Prävention.
Alle haupt- und ehrenamtlich in Kirche und Diakonie Mitarbeitenden, Beschäftige im Rahmen eines Freiwilligendienstes, Praktikant*innen sowie Honorarkräfte werden auf Grundlage der EKD-Präventions-Initiative „hinschauen - helfen - handeln“ von speziell ausgebildeten Multiplikator*innen geschult.
Darüber hinaus müssen von allen hauptamtlichen und dem überwiegenden Teil der ehrenamtlichen Mitarbeitenden erweiterte Führungszeugnisse vorgelegt werden.
Eine von allen Mitarbeitenden zu unterzeichnende Selbstverpflichtungserklärung dient als Orientierung.
Ziel der Präventionsbausteine ist es, Mitarbeitende für den Schutz vor sexualisierter Gewalt zu sensibilisieren sowie die Möglichkeit zu eröffnen, sprach- und handlungsfähig zu sein.

Sollte es doch in einer unserer Einrichtungen zu Auffälligkeiten und schwierigen Situationen kommen, stehen die vom Kreissynodalvorstand berufenen Vertrauenspersonen zur Verfügung. Sie informieren über Verfahrenswege, Hilfemöglichkeiten, stellen Kontaktdaten zur Verfügung und unterstützen bei Bedarf. Mithilfe des erarbeiteten Interventionsplans führt jede Beobachtung auffälligen Verhaltens und jede Mitteilung an die Vertrauensperson Ihrer Wahl zu einer Einschätzung durch das Interventionsteam und ggf. zu einer Maßnahmenplanung.

Vizepräses Christoph Pistorius hat das Anliegen 2019 für die Kirchenleitung so formuliert: „Täter dürfen auf keinen Fall durch ihr Amt in der Kirche vor Strafe und Konsequenzen geschützt werden. Täter dürfen nicht durch die persönliche Bekanntschaft mit Verantwortlichen geschützt werden. Opfer nehmen wir ernst. Betroffenen hören wir zu. Gegen das Wegschauen gehen wir vor. Verharmlosung und Unwissen müssen wir vorbeugen.“

Ein gelebtes Schutzkonzept ist als ein Qualitätsmerkmal für unsere kirchliche Arbeit zu sehen. Menschen vertrauen sich, ihre Kinder und andere Angehörige unseren Angeboten an. Dieses Vertrauen darf nicht missachtet oder verletzt werden. Menschen wollen und sollen spüren, dass sie in unseren Einrichtungen das Vertrauen und die Sicherheit haben können, unter Gottes Schutz zu stehen. Das ist uns aber nicht einfach so gegeben, sondern bedarf unserer Aufmerksamkeit und Achtsamkeit. Diesem Auftrag haben wir uns verpflichtet.

Jülich, im Juni 2024

Ihr Pfarrer Jens Sannig
Superintendent


KONTAKT

Stabsstelle für Prävention und
Interventionsan
gebote bei Missbrauch
Am Evangelischen Friedhof 1
52428 Jülich
Telefon: 02421 97 48 32
Telefax: 02461 97 48 911
praevention.juelich@ekir.de​​​​​​​

VERTRAUENSPERSONEN DES KIRCHENKREISES JÜLICH

Frau Gabriele Borchers
Leiterin des Psychologischen Beratungszentrums der Evangelischen Gemeinde zu Düren
Wilhelm-Wester-Weg 1
52349 Düren
Telefon: 02421 188 142
gabriele.borchers@ekir.de
 

Frau Birgitt Lux
Leiterin der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erwachsene des Diakonischen Werkes des Kirchenkreises Jülich
- derzeit nicht im Dienst -


Herr Malte Greve
Stellvertretender Abteilungsleiter der Finanzabteilung des Verwaltungsamtes des Kirchenkreises Jülich
Am Evangelischen Friedhof 1
52428 Jülich
Telefon: 02461 97 48  28
malte.greve@ekir.de​​​​​​​