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Klimaneutralität: Anmerkungen und Fragen

Der Vorsitzende des Mitweltausschusses des Kirchenkreises Jülich, Klaus-Dieter Koss, hat einige nützliche Informationen zum geplanten Heizungsgesetz zusammen getragen.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Die Verbraucherschützer  beklagen die mangelnde Transparenz des neuen Heizungsgesetzes . Die erste Lesung findet Anfang Juli statt. Ein Inkrafttreten ist für Januar 2024 vorgesehen. Vollzogen wird das Heizungsgesetz durch die Gemeinden. Die Bundesrepublik Deutschland gliedert sich in 11.000 Gemeinden. 1.400  Gemeinden sind bereits zur Herstellung der Klimaneutralität tätig. So auch in der rheinischen Landeskirche oder in der Gemeinde Erkelenz. Um dieses Ziel zu erreichen, sind zahlreiche Maßnahmen zu ergreifen.

Fachpersonal

  • Reicht die Zeit um ausreichend Fachpersonal auszubilden?

Datenhaltung

  • Zunächst ist zu erkunden, wo besteht ein Bedarf an Wärme oder Strom  und mit welchen Betriebsmitteln lässt sich es realisieren?
  • Natürlich lässt sich das nicht alles auf einmal erreichen. Eine Planung muss her, um die unterschiedlichen Vorgehensweisen zwischen der Industrie und Wohngebäuden zu verdeutlichen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie/Arbeitsplätze zu erhalten, sollen Industrietarife eingeführt werden.

Anlagenkataster

  • Gas-Kessel
  • Öl-Kessel
  • Wärmepumpen
  • Biomasse-Kessel
  • Tiefenbohrung
  • PV-Anlagen,
  • Eine solche Wärmeplanung soll bis spätestens 2028 erstellt sein. Dazu benötigt man Daten, am besten auf einer einheitlichen  Basis im Grünen Datenkonto. Bei Wohngebäuden reicht es für Heizungs-Neueinbau ab 1.1,2024, dass  zu 65%  mit Ökostrom versorgt wird, um eine weitere Förderung von  20 % (Geschwindigkeitsboni) zu erhalten.

Vermieter und Mieter

  • Die in NRW geplante Solarpflicht geht bei Mehrfamilien-Häusern von Gesellschaften (und nicht von einem Privatmann) als Eigentümer aus. Die Pflicht greift erst, wenn z.B. die gesamte Dachkonstruktion ersetzt werden muss.

Klaus-Dieter Koss