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Die Kreissynode
Die Kreissynode ist das oberste Entscheidungsgremium des Kirchenkreises. Sie setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Presbyterien (also der Leitungsgremien der Kirchengemeinden) und einigen berufenen Mitgliedern zusammen.
Sie besteht zu weniger als der Hälfte aus Pfarrerinnen und Pfarrern und zu mehr als der Hälfte aus gewählten Presbyterinnen und Presbytern. Zur Zeit gehören ihr 130 Personen an.
Zweimal im Jahr kommt die Kreissynode mit einem Schwerpunktthema zusammen. Dabei geht es um verschiedene wichtige Fragen kirchlichen Lebens. Zudem wird der Haushalt für das kommende Jahr beschlossen.
Gründungssitzung der Kreissynode Jülich am 25. Juli 1837 in Jülich
Die Neuordnung der kirchlichen Strukturen in der Rheinprovinz durch die Preußen nach 1815 war durch zwei Daten gekennzeichnet:
- 1817: der Aufruf König Friedrich Wilhelms III zur Vereinigung der innerprotestantischen Konfessionen, anlässlich des Reformationsjubiläums,
- 1835: die rheinisch-westfälische Kirchenordnung.
Vom Königlichen Konsistorium in Koblenz wurde aufgrund dieser neuen Ordnung eine Neueinteilung der Synoden vorgenommen, die die vorherigen drei Synodalbezirke auf die beiden Synoden Aachen und Jülich reduzierte.
Das Protokoll der konstituierenden Synode geht auf die Neugründung nur indirekt ein; es legt lediglich unter § 3 den Namen der Kreissynode fest.
Der Text des untenstehenden Gründungsdokumentes lautet:
"§. 3. Die Synode entschied sich dahin, daß die combinirte Synode Unter Roer und Düren den Namen Kreissynode Jülich künftig führen sollte."
