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Über Mauern springen

Zukunftsprozess im Kirchenkreis Jülich

Warum ein Zukunftsprozess? „Um zu bleiben wer wir sind, müssen wir uns bewegen!“ In dieser Formel drückt sich die Zukunftsaufgabe für unsere Kirche, auch in unserem Kirchenkreis, aus. Als Kirchenkreis wollen wir uns den Herausforderungen stellen: Weniger Mitglieder – entsprechend weniger Geld. So die Prognosen. Gleichzeitig die Chance, noch Einfluss zu nehmen auf die Entwicklung unserer Kirche.
Um Einfluss zu nehmen und zu klären, wie wir zukünftig noch Kirche sein können, hat der Kirchenkreis Jülich mit einem Synodenbeschluss im November 2019 einen Prozess angestoßen. Den Namen lesen Sie oben im Logo: „Über Mauern springen. Den Kirchenkreis gemeinsam bewegen.“

Mit unserem Zukunftsprozess „über-Mauern-springen“ wollen wir für unseren Kirchenkreis in diesem Sinne die Idee einer Kirche von Morgen entwickeln. In unserem Zukunftsprozess mit seinen jetzt 9 Teilprojekten sind alle eingeladen, ihre Phantasie und Kreativität einzubringen. Gerne nutzen wir die Potentiale derer, die vor Ort gerne mitgestalten wollen. Wir werben weiterhin für Teilnahme und Ideen. Wir brauchen jede gute Idee, wie wir unseren Kirchenkreis weiterentwickeln können.
Es liegt an uns selbst, inwieweit wir zulassen, dass Neues gestaltet und ausprobiert wird und Menschen so Kirche-Sein neu erfahren.

Hier geht es zum Zukunftsprozess-Padlet


Zielperspektiven der Teilprojekte im Zukunftsprozess „Über Mauern springen“

Der Kirchenkreis Jülich, mit seinen Gemeinden, Diensten, Funktionen und Werken, profiliert sich in der Zeit von abnehmenden Mitgliederzahlen und abnehmenden Kirchensteuereinnahmen im Zukunftsprozess mit einer Perspektive der Hoffnung, die “im biblischen Glauben an Gott wurzelt, der sein Volk Israel aus der Knechtschaft in die Freiheit geführt und der Jesus Christus, den Gekreuzigten, auferweckt hat“:

  • vielfältig in der Fläche an regional erreichbaren Orten pfarramtlich und mit anderen Professionen präsent mit unterschiedlichen Akzenten
  • mit Gottesdiensten und (Bildungs-)Veranstaltungen in verschiedenen Formen, die Menschen (neu) erreichen
  • diakonisch profiliert, engagiert für die Menschen in Not
  • seelsorglich profiliert
  • mit professionellen Hauptamtlichen und qualifizierten Ehrenamtlichen
  • in dezentraler Struktur mit gebündeltem Sachverstand und aufeinander abgestimmten Ressourcen
  • digital ausgestattet im öffentlichen Raum, präsent mit Informationen, Veranstaltungen und Einladungen und mit den evangelischen Botschaften als Teil des gesellschaftlichen Diskurses
  • vernetzt mit anderen christlichen Konfessionen, Religionen und gesellschaftlichen Akteuren

ausgerichtet nicht auf Selbsterhalt, sondern auf „den Einsatz für gesellschaftlichen Wandel hin zu mehr Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung“ als Botschafterin der Zuwendung Gottes.

I  Die Kreissynode beschließt, auf der Grundlage des Pfarrstellenrahmenplanes 2030 der Landeskirchen und der Überlegungen des Kreissynodalvorstandes:

Die Gemeinden und Regionen werden beauftragt, für den Vorschlag des Kreissynodalvorstandes zur Pfarrstellenverteilung im Kirchenkreis auf der Grundlage des landeskirchlichen Pfarrstellenrahmenplanes 2030, Konzepte und Verabredungen der Umsetzung zu erarbeiten. Der Kreissynodalvorstand unterstützt die Regionen in dem Prozess.
Ziel und Kriterium des Vorschlages ist die pfarramtliche Präsenz in der Fläche, mit je einem Pfarrstelleanteil von mind. 50% in jeder Gemeinde, bei 100 % Beschäftigungsumfang pro Pfarrstelle. Von den Gemeinden und Regionen werden sinnvolle Stellenzuschnitte und konzeptionelle Festlegungen der Überhänge an einer Stelle und der Zuordnung zu den Gemeinden erarbeitet, denen ein höherer Stellenumfang als 100 % nach dem Pfarrstellenrahmenplan 2030 zusteht. Refinanzierte Anteile für den Schuldienst sind zu berücksichtigen.

II  Die Synode nimmt die Zielperspektiven in ihrer inhaltlichen Beschreibung zustimmend zur Kenntnis:

Bis zur Sommersynode wird im Zusammenwirken von KSV, Finanzausschuss, Steuerungsgruppe, Entwicklungsgruppe und jeweils betroffenen Verantwortlichen, an Konzepten und Konkretisierungen der Zielperspektiven gearbeitet und unter Berücksichtigung von Kostenfolgen und Finanzierungsvorschlägen eine Beschlussvorlage erarbeitet.
Die Kreissynode beschließt die folgenden Zielperspektiven, die Ergebnisse der Arbeit der Teilprojekte im Zukunftsprozess „Über Mauern springen“ sind:

1.
Zur Sommersynode 2023 soll eine Konzeption für eine kreiskirchliche IT-Abteilung vorgelegt werden, die nachhaltig die Aufgaben der Digitalisierung und IT-Betreuung auf Ebene des Kirchenkreises für alle Gemeinden und Referate durchführen kann. Ziel ist es, die IT-Infrastruktur mit zentralen und dezentralen Elementen in Hard- und Software aufeinander abzustimmen, damit alle Gemeinden aus einer Hand betreut werden können.
Dabei ist zu prüfen, inwieweit der finanzielle Aufwand, die der Kirchenkreis und die Gemeinden bisher für den Support ihrer IT aufbringen, ohne Mehrkosten als Gegenfinanzierung für einen entsprechende Personalstelle mit 100% Beschäftigungsumfang herangezogen werden kann.

Die Öffentlichkeitsarbeit, die die Weltoffenheit der evangelischen Kirche in die Öffentlichkeit bringt, wird neu aufgestellt und personell mit einer Fachstelle in Kommunikationsdesign und für Sozial-Media-Arbeit ausgestattet, die für die Dienststellen des Kirchenkreises und die Gemeinden für deren Auftreten in der Öffentlichkeit entsprechende Materialien bereitstellt und sie unterstützt bei der Erstellung von Homepages, Plakaten und Flyern, Videos, Social Media-Posts etc..
Eine „junge“ Öffentlichkeitsarbeit nimmt den Blick der jungen Generation ein und orientiert die Arbeit für die Öffentlichkeit auch an ihren Interessen, Wahrnehmungen, Angeboten und Treffpunkten.

Auch die Anforderungen für das Ehrenamt, die Seelsorge und der Diakonie, mit neuen
sprachlichen und digitalen Möglichkeiten die jeweilige Arbeit in der Öffentlichkeit darzustellen und für ihre Anliegen zu werben, sind zu berücksichtigen.

2.
Die Öffentlichkeitsarbeit macht die Diakonie, das Ehrenamt und die Seelsorge zur Verbreitung der Offenheit Gottes als Gesicht von Kirche für Alle sichtbar und erlebbar.

Eine den Kirchenkreis übergreifende digitale Plattform per App oder anderer technischer Art, soll Informationen und einen Veranstaltungskalender sowie einen Ideen-Pool aus allen Gemeinden für alle nutzbar digital anzeigen können. Eine Vernetzung mit dem Erprobungsraum Düren/Schwanenberg ist anzustreben. Eine kirchenkreisweite Mitgliederbefragung zu Gottesdiensten und Gottesdienstformaten, sowie die Einbeziehung von Menschen, die nicht zur Gottesdienstgemeinschaft gehören, in die Planung von Veranstaltungen, sind ein Ziel.

Die Mehrkosten für eine Fachstelle für Kommunikationsdesign und die Kosten für eine personelle Ausstattung in der Öffentlichkeitsarbeit sind im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zu bedenken.

3.
In unserer Kirche wollen wir nicht nur in der Öffentlichkeitsarbeit auf unsere Sprache und Verständlichkeit achten. Alle Gremien und Dienststellen im Kirchenkreis überprüfen sich selbst, verändern ihre Sprachkultur und werden somit verständlicher für junge Menschen und Neueinsteiger jeden Alters. Es soll auf eine zielgruppen-spezifische Sprache geachtet werden, die Begrifflichkeiten vergangener Jahrzehnte und Jahrhunderte immer wieder neu aktualisiert, für die nicht-kirchliche Öffentlichkeit verständlich ist und sich an die gegenwärtigen Bedürfnisse der Menschen vor Ort anpasst.

Dazu sollen Fortbildungsmöglichkeiten für Haupt-, Neben- und Ehrenamtliche geschaffen werden, die sie sprachfähig machen bzw. weiter ausbilden, in der ‚Sprachfähigkeit‘ zu bleiben. Eine spezielle Fortbildung zu diesem Thema für alle diejenigen, die den Verkündigungsauftrag erfüllen, soll ebenfalls angeboten werden.

Presbyterien, Ausschüsse und Gremien sollen sich weiterbilden im Bereich Kommunikation und Anerkennungskultur insbesondere auch von Jugendlichen.

4.
Es ist zu klären, wie der Selbstcheck der Evangelischen Jugend im Rheinland (https://ejir.de/selbstcheck-jugendpartizipation/#start) verpflichtend in allen Gremien zur Bearbeitung und zum weiteren Austausch eingeführt werden kann.

Die bestehenden Änderungen der Kirchenordnung und das Erprobungsgesetz sollen genutzt werden, jungen Menschen in Presbyterien, Gremien und Ausschüssen Stimme und Gesicht zu geben. Die Möglichkeit, den Presbyteriumssitz und die Stimme der Presbyter*innen aus der jungen Generation zu teilen mit Freund*in zwischen 16 und 27 Jahren und diese als Gast mitzunehmen in die Sitzungen, soll genutzt werden, um jungen Menschen Hemmungen zu nehmen und ihre Stimme in Entscheidungsprozessen zu verstärken.

Der kirchliche Dienst in den Schulen soll eng mit der Gemeinde verknüpfen werden. Offene Tür-Angebote, Gemeindefeste, Praktikumsplätze, u.v.m. aus Sicht der Jugendlichen soll gegenseitig bekanntgemacht und beworben werden.

5.
Ehrenamtliches evangelisches Engagement muss innerhalb der kirchlich strukturellen Veränderungsprozesse zukunftsfähig gestärkt werden. Dazu bedarf es einer intensivierten Haltung der Anerkennung und Würdigung des bereits vollzogenen Paradigmenwechsels innerhalb des allgemeinen Ehrenamtsselbstverständnisses. Die Herausstellungsmerkmale spezifisch evangelischer Ehrenamtsarbeit sollen kontinuierlich ermittelt, gefördert und vermarktet werden.

Einheitliche, konkurrenzfähige und selbstverpflichtende Standards und Qualitätsmerkmale für die kirchliche Ehrenamtsarbeit (EA) im Kirchenkreis Jülich sollen erarbeitet und zur Anwendung gebracht werden. Die Anwendung einer Ehrenamtssuchmaschine mit Schlagwortsuche zur Akquise nach Talenten und Interessen soll umgesetzt werden.

Hierzu ist eine zentrale und übergemeindliche Fachstelle oder synodale Beauftragung für Ehrenamts-Koordination im KK-Jülich in vermittelnder und entlastender Lotsenfunktion anzustreben. Die Intensivierung von Kontakten und der Vernetzung mit den mit der Engagementförderung befassten säkularen Einrichtungen, Fachstellen und der Ökumene ist ein Ziel.

Ein Ehrenamts-Expert*innenrat im KK-Jülich mit Ehrenamts-Sprecher*innen in Gemeinden und dem Kirchenkreis angebundenen Einrichtungen macht sich für die Arbeit mit Ehrenamtlichen stark.

6.
Menschen, die mit Seelsorge in Berührung kommen, erfahren im seelsorglichen Gespräch Zuwendung, Begleitung und eine Perspektive der Hoffnung und erleben so die seelsorgerliche Beziehung als „unerwartet heilsam“. Seelsorge als „Muttersprache der Kirche“ soll im gesellschaftlichen Gespräch und im Gedächtnis der Menschen relevant gehalten, und es soll durch Intensivierung neu auf das Thema Seelsorge aufmerksam gemacht werden.

#Seelsorgeistda wirbt als Markenbegriff für die Seelsorge. Dafür müssen wir neue Wege beschreiten, um Menschen zu erreichen und ihnen Seelsorge ansprechend anzubieten. Es braucht professionelle Werbeaktionen und fachlich begleitete Auftritte in den sozialen Medien, um Menschen anzusprechen und sie zu animieren, für sich Seelsorge in Anspruch zu nehmen. Hauptamtliche in der Seelsorge qualifizieren Ehrenamtliche und wertschätzen ihre Dienste und ihr Engagement.
Die Synode begrüßt einen verstärkten Einsatz von ehrenamtlich Seelsorgenden. Qualifizierte Seelsorge kann von Ehrenamtlichen ausgeübt werden, wie das Beispiel der Telefonseelsorge, der Notfallseelsorge und der pastoralpsychologischen Weiterbildung zur Laienseelsorge zeigen. Dennoch bedarf es weiterhin einer hauptamtlichen Seelsorge, um Verlässlichkeit zu gewährleisten, sowie um Ehrenamtliche auszubilden, zu begleiten und zu koordinieren, um sie so vor Überforderung zu schützen.

Seelsorge und Diakonie sind in besonderer Weise in Beziehung zu den Menschen, weisen gegenseitig auf ihre Angebote hin und schaffen so Synergie-Effekte. Die Kompetenzen der diakonischen Fachangebote als auch der Gemeindeseelsorge stärken sich gegenseitig.

7.
Die öffentliche Akzeptanz und Anerkennung von diakonischem Engagement und damit von Kirche selbst bleiben eng verknüpft mit ihrem Einsatz für alle in Not Geratenen. Die Flexibilität der diakonischen Unterstützungs- und Beratungsangebote muss erhalten werden, um immer wieder aktuell auf gesellschaftliche Veränderungen einzugehen und Menschen in Not zu helfen.

Dafür behalten die Gemeinden die innerkirchliche Unterstützung für das Diakonische Werk bei. Gleichzeit soll die Bedeutung für die Gemeinden sichtbar gemacht und gelebt werden im alltäglichen Miteinander. Dazu dient die Hinwendung zu weiteren wichtigen Fachgebieten wie die Ehrenamtsarbeit und das Zusammenwirken mit den Arbeitsbereichen in der Seelsorge und mit den Kirchengemeinden.

Die Diakonie fördert als attraktive Arbeitgeberin die Verbundenheit der Mitarbeitenden zur Diakonie und stellt eine professionelle technische Ausstattung in allen Dienstbereichen zur Verfügung und entwickelt Modelle zur Entlastung.

8.
Im Immobilienmanagement des Kirchenkreises sollen neben den Mietwohnungen auch Gemeindehäuser, Pfarrhäuser und Kirchen durch eine Dienstleistung betreut werden. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Verwaltungsaufgaben (darunter fallen die Vermietung, Nebenkostenabrechnungen, Beauftragung von Dienstleistungen sowie das Überwachen der Einhaltung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, wie Brandschutz, Aufzug, Wasserleitung,

die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen etc.) und Durchführungsaufgaben (hier wären die Reinigungsarbeiten, Instandhaltungen, Wartung der Heizungsanlagen und die Pflege des Außengeländes und der Grünflächen etc. zu zählen) zu unterscheiden.

Eine professionelle, rechtssichere und kostengünstige Betreuung unserer Gebäude durch die Verwaltung, die hilft, dass Haupt- und das Ehrenamt nicht zu überfordern, soll sichergestellt werden.

Dabei ist zu klären, ob die Leistungen mit eigenem Personal oder komplett bzw. teilweise mit einem externen Unternehmen zu erbringen sind. Auch ist zu prüfen, ob die Gründung einer Immobiliengesellschaft im Kirchenkreis oder gemeinsam mit anderen Kirchenkreisen sinnvoll ist.

9.
Im Kirchenkreis wird ein Konzept für die Bildungsarbeit entwickelt, in dem alle Ressourcen der Familien- und Erwachsenenbildung gebündelt organisiert werden, um dezentral vor Ort vielfältige passende Angebote machen zu können, durch die Gemeindeglieder genauso angesprochen werden, wie alle anderen. Bildung versteht sich mit anderen gesellschaftlichen Akteuren zusammen als öffentliches Angebot von Kirche in der Gesellschaft: Dialoge und Diskurse, Geselligkeit und Gemeinschaft, Lernen für die Zukunft(sgestaltung).

III  Die Sommersynode 2023 soll unter den Schwerpunkt Haushaltskonsolidierung gestellt werden und die Ergebnisse des Prozesses zur Haushaltskonsolidierung auf Ebene des Kirchenkreises beraten.