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Kirche und Schule

Kirche und Schule sind immer schon eng miteinander verbunden, denn zum Menschsein gehört Bildung - eben auch schulische Bildung.
Und da jeder Mensch - auch der ganz junge - ein Recht auf religiöse Bildung hat, drückt sich Religionsfreiheit auch darin aus, an einem qualifizierten Religionsunterricht teilnehmen zu können.
Dies zu ermöglichen, gehört auch zu den Aufgaben von Schulreferat und Bezirksbeauftragung. Beide sind das Bindeglied zwischen Kirche und Schule, zwischen Kirche und Staat.


Schulreferat

Evangelische Religionslehre ist ein ordentliches Lehrfach. Grundlage für den Unterricht sind zwischen dem Land NRW und der Evangelischen Kirche im Rheinland abgestimmte Lehrpläne. Die evangelischen Religionslehrkräfte haben eine kirchliche Beauftragung (Vokatio). Das Fortbildungsangebot wird von der Kirche verantwortet.
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Bezirksbeauftragung

Ca. 80% aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der BRD verbringen in der Regel eine 1-3 ½ -jährige Phase ihrer Schullaufbahn an einem Berufskolleg. Manche Schüler/innen besuchen sogar mehrere Bildungsgänge in Folge.
Evangelische Religionslehre ist am Berufskolleg ordentliches Lehrfach und im Grundgesetz, in der Verfassung des Landes NRW, im Ersten Gesetz zur Ordnung des Schulwesens im Land NRW und in der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs verankert. Hier bietet sich eine mehrfache Chance...
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