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Angebot /Fortbildung
 

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Religionspädagogische Fortbildungsveranstaltungen des Schulreferates
>> Zum Programm für das Schuljahr 2011/2012 - 2. Schulhalbjahr


Überblick aller Veranstaltungen:

22.02. bis 15.03.2012
Ich packe meinen Koffer – Kurswechsel für ein zukunftsfähiges Deutschland
Ausstellung im Haus der Evangelischen Gemeinde Düren, Wilhelm-Wester- Weg 1

23. Februar 2012
Der neue Kernlehrplan Evangelische Religionslehreals kompetenzorientierte Unterrichtsvorgabe

07. März 2012
Bibliolog – Unterrichten mit dem „Weißen Feuer“

16. März 2012

Wie du kommst gegangen ... - kommunikative Körpersprache
Ein Trainingsworkshop für Religionslehrer/innen

14. März 2012
Skeptischer Glaube: Wie man im Zweifel mit Skepsis am
christlichen Glauben festhalten kann

20. März 2012
Die letzten Worte Jesu am Kreuz – zum Klingen gebracht

21. März 2012

„Einfach nur so bist du von Gott geliebt“
Religiöse Kinderlieder für den Unterricht – mit Reinhard Horn

28 März 2012
Ende einer Dienstfahrt: Luther in Rom

19. April 2012

Lernkoffer "Evangelisch und Katholisch"

25 April 2012

Albert Schweitzers ‚Ehrfurcht vor dem Leben’

03. Mai 2012
Biblische Geschichten neu beleben und erleben
Handlungsorientierter Religionsunterricht mit biblischen Erzählfiguren

24. Mai 2012
Vom Umgang mit biblischen Texten in der Grundschule

05. Juni 2012

So viele Fragen stellt das Leben!
Impulstexte und -fotos für den Religionsunterricht

20. Juni 2012

Im Dialog mit Gott –
jüdischer Glaube vor den Herausforderungen der Moderne

Zertifikatskurs Evangelische Religion – Schuljahr 2012/2013, Sekundarstufe I
Anmeldeschluss ist am 30. April 2012.

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. Allgemeine Hinweise
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Bezuschussung religiöser Freizeiten und Projekte:

Der Kirchenkreis Jülich unterstützt Schülerinnen und Schüler finanziell bei der Durchführung religiöser Schulveranstaltungen, Freizeiten und Projekte.
Einen entsprechenden Antrag, aus dem die Art der Veranstaltung, die Anzahl der teilnehmenden Schülerinnen und Schüler sowie deren Konfession hervorgeht, richten Sie bitte an das Schulreferat des Kirchenkreises Jülich.
 
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Beurlaubung/Freistellung vom Unterricht

Gemäß der Vereinbarung über kirchliche Lehrerfortbildung vom 22.01.1985 (BASS 20 - 52 Nr. 4; 20 - 53 Nr. 5) kann Lehrerinnen und Lehrern zur Teilnahme an kirchlichen Fortbildungsveranstaltungen Sonderurlaub gewährt werden. Anträge auf Gewährung des Urlaubs sind formlos auf dem Dienstweg an die oberen Schulaufsichtsbehörden zu richten. Die Beantragung sollte so früh wie möglich erfolgen.
Die hier angebotenen Veranstaltungen im Bereich der Lehrer- und Lehrerinnenfortbildung gelten entsprechend § 1 Abs. 2 der Vereinbarung vom 22.01.1985 als von der Evangelischen Kirche im Rheinland betriebene Lehrerfortbildung und damit als genehmigt.
Für die Gewährung von Dienstunfallschutz an beamtete Lehrkräfte ist § 31 Abs. 1 Nr. 2 des Beamtenversorgungsgesetzes maßgebend. Im übrigen richtet sich der Unfallschutz nach den Vorschriften der Reichsversicherungsordnung (§ 539 Abs. 1 Nr. 14).
 
Aus dem Schreiben des Landeskirchenamtes der Evangelischen Kirche im Rheinland an die Schulleitungen und Religionslehrerinnen und -lehrer vom 05.01.2006, Zeichen 636620, Az. 31-50:
Die Rechtslage im Blick auf die Angebote der kirchlichen Lehrerfort- und Weiterbildung ... ist eindeutig: Nach der "Vereinbarung über kirchliche Lehrerfort- und Weiterbildung mit den Evangelischen Landeskirchen vom 22.01.1985" (BASS 20-25 Nr. 4) ist einvernehmlich geregelt, dass Veranstaltungen der kirchlichen Lehrerfortbildung "halb-, ein-, oder mehrtägig" sein können.
Die Rechtslage hat auf Nachfrage das Ministerium eindeutig bestätigt. Der Staatssekretär hat dem Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland mit Schreiben vom 20.10.2005 mitgeteilt, "dass der Appell von Frau Ministerin Sommer an die Schulleiterinnen und Schulleiter, für Fortbildungen der Lehrerinnen und Lehrer die unterrichtsfreie Zeit vorzusehen, teilweise von Schulleiterinnen und Schulleitern missverstanden worden ist, bedauere ich ... Die Regelungen zur Teilnahme von Lehrerinnen und Lehrern durch Gewährung von Sonderurlaub in der Vereinbarung von 1985 bestehen fort".


 
 
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