|

Betreuungen gemäß Betreuungsgesetz
Diakonieverein Düren & Jülich-Heinsberg e.V.

Kreis Heinsberg:
Erkelenz
Aachener Str. 15
41812 Erkelenz
Fon: 02431/3115
02431/946520
Fax: 02431/786193
Ansprechpartner:
Jürgen Böhme, Dipl. Soz. Arb.
boehme@diakonie-juelich.de
Jan Kappler, Dipl. Soz. Arb.
kappler@diakonie-juelich.de
Sprechstunden:
Di. 09.00 - 11.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Übach-Palenberg
Comeniusstr. 1
52531 Übach-Palenberg
Fon: 02451/42758
Fax: 02451/48784
Ansprechpartner:
Monika Freialdenhoven, Dipl. Soz. Arb.
Sprechstunden:
Mi. u. Fr. 09.00 - 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kreis Düren:
Jülich
Schirmerstr. 1a
52428 Jülich
Fon: 02461/9756-13
Fax: 02461/9756-22
Ansprechpartner:
Heide Lang, Dipl. Soz. Arb.
lang@diakonie-juelich.de
Sprechstunden:
Sprechstunden nach Vereinbarung
|

Angebot

Führung von Betreuungen gemäß Betreuungsgesetz in den jeweiligen Wirkungskreisen:
Vermögenssorge
Aufenthaltsbestimmung
Gesundheitssorge
Gewinnung, Schulung, Begleitung und Beratung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer
Wer kann ehrenamtlich
Betreuungen übernehmen?
Der Bedarf an Betreuungen wird
immer größer! Deshalb suchen wir
ständig ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer, welche:
aktiv
tolerant
sozial engagiert
lebenserfahren
und gern mit Menschen
zusammen sind.
Wir informieren Sie gerne ausführlicher. Sprechen sie mit uns.
|

Grundlagen unserer Arbeit - das Betreuungsgesetz

Seit dem 1.1.1992 ist das Betreuungsgesetz in Kraft.
Die Entmündigung wurde abgeschafft.
Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu erledigen, sollen eine Betreuerin oder einen Betreuer zur Seite gestellt bekommen. Die Betreuung ersetzt die Vormundschaft oder Pflegschaft.
§ 1896 BGB definiert hierzu:
"Kann ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Vormundschaftsgericht auf Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer."
Betreuung kann Personen-, Vermögens- und Gesundheitsfürsorge sowie Mitbestimmung über Aufenthalt und Unterbringung der Betreuten umfassen. Die betreuten Personen bleiben grundsätzlich geschäftsfähig und ihre Selbstbestimmung bleibt ihnen weitmöglich erhalten.
Der Diakonierverein Düren-Jülich e.V. stellt sich dieser Aufgabe in den Kommunalkreisen Düren und Heinsberg mit insgesamt 4 hauptamtlichen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen.
Mehr Infos >>>
|